Sicherheit beim Ballonfahren
Sicherheit beim Ballonfahren
GewitterwarnungGewitter-warnungen.
Was war das denn für ein Sommer?

Im Monat Juli haben wir mehr Gewitterwarnungen und Windwarnungen erhalten, als der Monat Tage hat.
Es ist natürlich ärgerlich, wenn wir eine Ballonfahrt absagen wegen dieser Warnungen, aber die Sicherheit geht nun mal vor.
Bei einer bestehenden Warnung bleiben unsere Ballone am Boden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen. Wir fahren immer dann, wenn es die Vorschriften zulassen.

Wenn andere Ballone bei aktiven Warnungen starten, so ist das alleine deren Problem.

Dafür gibt es in einem Luftfahrtunternehmen einen Flugbetriebsleiter der solche Taten verhindert,  die Sicherheit und nicht den Kommerz in den Vordergrund stellt.
Wir sind froh darüber, dass die EASA (EU) ab April 2012 alle Ballonfahrer gleichstellt.

Info PreisDie Sicherheit bei einer Ballonfahrt fängt schon mit der Buchung an. Ballon Charter WESI GmbH ist ein zugelassenes Luftfahrtunternehmen wie die Lufthansa oder Air Berlin. Die Zulassung erfolgte nach gründlicher Untersuchung durch das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig. Der Betriebsablauf, die Technik und wir als Piloten stehen unter ständiger Aufsicht der Luftfahrtbehörden.

Beachtet man die gesetzlichen Vorschriften, so sind Ballonfahrten absolut ungefährlich. Eine gescheite Fahrtvorbereitung incl. Wetterberatung sind die Grundsteine einer traumhaften Ballonfahrt. Von Scherwinden wie beispielsweise in den Alpen bleiben wir hier im Südwesten verschont.

Wer nicht zahlt, muss den Rest der Strecke zu Fuss gehen :-)

Die Ballonpiloten

Eine Ausbildung zum Ballonpilot ist in Theorie und Praxis unterteilt. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 20 Ausbildungsstunden mit 50 Starts und Landungen. Es müssen Fahrstunden bei unterschiedlichen Außentemperaturen absolviert werden.
Die theoretische Ausbildung erfolgt meist im Blockunterricht. In folgenden Fächern werden Sie unterrichtet und geschult: Luftrecht, Aerostatik, Navigation, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen, menschliches Leistungs- vermögen sowie ein Funksprechzeugnis.
Hat man nun 50 Stunden als verantwortlicher Pilot absolviert, darf die gewerbliche Lizenz als Pilot beantragt werden und man ist berechtigt Ballone bis zu einer Größe von 4.250 m³ zu pilotieren. Nach weiteren 200 Ballonfahrten kann die nächste Größenklasse – bis 6.000 m³ beantragt werden. Dazu ist es notwendig, dass man 20 Stunden/Starts/Landungen mit einem Pilot absolviert, der diese Berechtigung schon hat. Nach weiteren 200 Stunden und den 20 Einweisungsfahrten hat man die Berechtigung Ballone über 6.000 m³ zu fahren.
Alle gewerblichen Piloten müssen sich einmal jährlich einer Überprüfungsfahrt mit einem vom Ministerium zugeteilten Prüfer unterziehen. Diese Prozedur bleibt keinem gewerblichen Pilot erspart.

 
Romantik Ballonfahrt

Der Ballon

muss alle 100 Stunden oder einmal jährlich zur Überprüfung. Bei diesem TÜV werden alle Bauteile eines Ballons untersucht, überprüft und Verschleißteile erneuert.
Die Brenner werden zerlegt, gereinigt und neue Dichtungen verbaut.
Die Ballonhülle wird auf Löcher, Reißfestigkeit und Luftdurch-lässigkeit hin überprüft. Durch das UV-Licht der Sonne, zu viel Ballast an Bord oder zu schnelle Steiggeschwindigkeiten verliert die Beschichtung der Ballonhülle ihre Dichtigkeit. Mit zunehmendem Alter muss die Ballonhülle ausgetauscht werden.
Im Sommer herrschen im oberen Drittel der Hülle Temperaturen von etwa 90° bis 110° Grad.

 
Wartung Brenner von Ballon

Ballon Zubehör

Sämtliche anderen Bestandteile eines kompletten Equipment werden ebenfalls kontrolliert.
Dazu zählen: Die Funkgeräte, Höhenmesser mit Variometer, Gasbehälter, Feuerlöscher und 1. Hilfe Set mit Brandschutzdecke.
Der Ballonkorb wird einer Sichtprüfung unterzogen und die Schnellstartkupplung auf Funktion überprüft.
Der gesamte Aufwand beträgt etwa 4 Stunden und kostet reichlich.

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Das wichtigste Kriterium bei einer Ballonfahrt ist immer das Wetter. Zu viel Wind ist nicht gut, zu wenig aber auch nicht. Der Gesetzgeber hat genau geregelt bis zu welcher Bodenwind-geschwindigkeit man Ballons aufrüsten darf.
Unsere Wetterdaten müssen wir vom Deutschen Wetterdienst beziehen. Dieser Wetterdienst veröffentlicht auch Warnmitteilungen. So bald eine Warnmitteilung veröffentlicht ist, dürfen Ballone nicht mehr starten.
Zu diesen Warnungen zählen die Windwarnung (wird veröffentlich bei mehr als 30 km/h Wind oder sehr böigen Winden) und die Gewitterwarnung. Auch wenn im Sommer beispielsweise kein Gewitter kommt heißt es: Bei einer bestehenden Warnung bleiben alle unsere Ballone am Boden.
Unsere Kosten laufen das ganze Jahr über durch, so können Sie versichert sein, dass wir lieber mit Ihnen eine schöne Ballonfahrt unternehmen, als unser Personal unverrichteter Dinge nach Hause zu schicken. Aber die Sicherheit geht vor.