Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Ballon Charter WESI GmbH (im Folgenden: der Anbieter) ist ein zugelassenes Luftfahrtun-ternehmen, das Ballonfahrten durchführt. Der Kunde ist derjenige,
der ein Ticket / Gutschein beim Anbieter kauft. Der Fahrgast ist eine natürliche Person, die an einer solchen Ballonfahrt teilnimmt.
Der Kunde kann zugleich Fahrgast sein. Da unsere Tickets/Gutscheine nicht Personen bezogen sind, bleibt der Zahler auch Vertragspartner.
Dieses Vertragsverhältnis ändert sich erst nach der Einweisung der Fahrgäste vor Fahrtantritt.
Eine Ballonfahrt dient nicht der Überbrückung einer bestimmten Distanz und zur Erreichung eines bestimmten Zielortes. Sinn und Zweck ist allein das Vergnügen der Ballonfahrt.
Der Anbieter kann auch andere Luftfahrtunternehmen zur Durchführung der Ballonfahrten beauftragen, sofern diese auch vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen sind.
Mit Abschluss des Beförderungsvertrages erwirbt der Auftraggeber/Fahrgast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung in einem Heißluftballon.
Der Anspruch besteht nur bei Vorlage eines entsprechend gültigen Fahrscheins/Ticket.
§ 1 Vertragsschluss
Mit der Buchung erklärt der Kunde verbindlich, beim Anbieter eine Ballonfahrt buchen zu wollen. Der Anbieter ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Eine Annahme erfolgt schriftlich oder durch Rechnungsstellung.
§2 Gültigkeit der Tickets/Gutscheine
Die Gültigkeit wird auf 2 Jahre festgesetzt. Ist ein Termin vereinbart und wird witterungsbedingt abgesagt, so verlängert sich das Ticket/Gutschein ab diesem Zeitpunkt wieder um weitere
12 Monate.
§ 3 Fahrpreis
Der Fahrpreis lt. Preisliste/Rechnung, ist nach Annahme durch den Anbieter, fällig. Der angegebene Fahrpreis enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Anbieter kann die Durchführung einer Ballonfahrt verweigern, bis der vollständige Fahrpreis entrichtet ist.
§4 Termine
Der Fahrgast ist verpflichtet, nach Erhalt des Tickets einen Termin zur Durchführung der Ballonfahrt zu vereinbaren.
Alle Terminvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Wetterlage. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ein zunächst vereinbarter
Termin auch seitens des Anbieters noch bis zum Abflugtermin aus Sicherheitsgründen verschoben werden kann. Der Anbieter weist darauf hin, dass
Ballonfahrten nur saisonal durchgeführt werden können und die Wartezeit 3 Monate oder länger betragen kann.
Auch kann es vorkommen, dass aus unterschiedlichen Gründen wie: schlechte Wetterlage, Kunde hat im Moment keine Zeit und meldet sich nicht mehr, von den
Verschenkenden hat eine Person keine Zeit und will doch auch zuschauen, wenn der Beschenkte in die Luft geht, die Zeit der Durchführung bis zu 18 Monaten dauern kann.
Der Fahrgast ist berechtigt, den vereinbarten Termin bis 12 Stunden vor Fahrtbeginn abzusagen. Erfolgt eine Absage
0 bis 12 Stunden, erlischt der Anspruch auf diese
Ballonfahrt,
sofern der Anbieter keinen Ersatzfahrer findet. Dies gilt nur für den Fall, dass die geplante Ballonfahrt auch durchgeführt wird. Muss die
Ballonfahrt am Startplatz abgesagt werden bleibt der Anspruch auf diese Ballonfahrt bestehen.
4.1 Internet Termine
Der Anbieter stellt jedem Fahrgast ein "online Terminierungsportal" zur Verfügung. Von März bis November kann sich jeder Kunde mit seinem Namen und seiner Ticket Nr.
einloggen und einen Termin vereinbaren.
Jeder Fahrgast muss seine Ticket Nr., Namen, Alter, Gewicht und Rufnummern dem Anbieter
vorab mitteilen. Erst ab diesem Zeitpunkt können online Termine vereinbart werden.
Wer sein Ticket monatelang nicht nützt muss die Termine nehmen, welche noch zur Verfügung stehen.
4.2 Telefonische Termine
Wer keinen Internetzugang besitzt muss sich telefonisch beim Anbieter melden. Die Termine werden dann mündlich besprochen.
§ 5 Verschiebung von Fahrterminen
Dem Anbieter steht das Recht zu, den Termin für eine Ballonfahrt aufzuheben, wenn Gründe der Flugsicherheit, insbesondere Witterungsbedingungen dies erforderlich machen.
Dem Kunden erwächst hieraus kein Rücktrittsrecht oder ein Recht auf Rückerstattung des Fahrpreis, er halt lediglich ein Recht auf Vereinbarung eines neuen
Fahrttermins. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine drei- bis fünfmalige Neuterminierung durchaus üblich ist. Für den Fall der Verschiebung von
Fahrtterminen steht dem Kunden kein Anspruch auf Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu. Der Fahrgast kann sich direkt einen neuen Termin buchen.
§ 6 Wetterdaten
Als lizenziertes Luftfahrtunternehmen sind wir verpflichtet die Wetterdaten zu speichern. Täglich stellen wir unseren Besuchern der Webseite: www.wesi.de diese Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung. Das Verständnis für eine Absage der Ballonfahrt wächst damit.
§ 7 Widerrufsrecht
Ausschließlich der Kunde-nicht der Fahrgast- hat ein Widerrufs- und Rückgaberecht.
Er kann die Vertragserklärung innerhalb von
vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder durch
Rücksendung des Fahrscheins widerrufen. Auch im Falle des Widerrufs ist der Verbraucher zur Rücksendung des Fahrscheins verpflichtet.
Das Rückgabe- und Widerrufs Recht erlischt, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufs Frist begonnen hat.
§ 8. Stornierungen:
Bei Stornierungen ab dem 30. Tag bis 3 Monate nach Erwerb berechnen wir eine Stornogebühr von 20 % des Kaufpreises. Ab dem 3. Monat bis zum Ende des Gültigkeitszeitraumes des Tickets berechnen wir eine Stornogebühr von 50 % des Kaufpreises. Nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Stornierungen können nur durch den Kunden (Zahler) des /der Tickets erfolgen, nicht aber durch die Beschenkten.
§ 9 Ausschluss von Fahrgästen
Der Anbieter hat das Recht, bestimmte Passagiere aus wichtigen Gründen von der Fahrt auszu-schließen. Der Fahrpreis wird in diesen Fällen nicht zurück erstattet.
Das Ausschlussrecht besteht insbesondere bei Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, oder bei Personen, die
Waffen bei sich führen oder den Sicherheitsanweisungen des Ballonführers nicht Folge leisten.
Von der Beförderung ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen nur eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit besteht oder innerhalb der
Schwangerschaft. Der Fahrgast ist verpflichtet, dem Anbieter eine solche Einschränkung unverzüglich mitzuteilen.
§ 10 Haftung
Die Haftung des Anbieters insbesondere wegen Personen- oder Sachschäden richtet sich nach internationalen Bestimmungen sowie dem Luftverkehrsgesetz.
§ 12 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Diese AGB haben Gültigkeit ab 1.11.2011. Bei Verträge die früher geschlossen wurden gelten die zu dieser Zeit gültigen AGB
Nalbach-Körprich 01.11.2011